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10.07.2023

Von unserem Geschäftsleitungsmitglied Ilka Herzog 

Die Notwendigkeit, dem menschengemachten Klimawandel in Wirtschaft und Gesellschaft entgegenzuwirken und mit unseren natürlichen Ressourcen verantwortungsvoller umzugehen, ist kaum noch umstritten. Den richtigen Weg dahin zu finden, hingegen schon. Viele Einflussgrößen und Wirkzusammenhänge sind noch unklar und die gesetzgebenden Institutionen ringen um überzeugende Antworten.

Ambivalenzen und Widersprüche sind jedoch Gift für eine gesunde Unternehmensentwicklung. Was Unternehmen brauchen, sind transparente, faire und ökonomisch tragfähige Rahmenbedingungen. Darauf zu warten, reicht jedoch bei weitem nicht aus. Denn viele Unternehmen haben noch überhaupt nicht vollzogen, was da an regulatorischen Maßnahmen und damit verbundenen Veränderungen auf sie zukommt. Von entsprechender Vorbereitung, Budgetierung und Umsetzungsplanung ganz zu schweigen. 

Neben zahlreichen ökologischen Zielen wird auch ethisches und soziales Handeln von der Wirtschaft erwartet und zunehmend gesetzlich verbindlich gemacht. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Es verpflichtet zunächst Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Mitarbeitenden und Sitz in Deutschland zur Implementierung eines Sorgfaltspflichtenprozesses in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte. Diese Sorgfaltspflichten gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich des Gesetzes auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unmittelbar von diesem Gesetz betroffen sind, können sich dennoch entsprechende Anforderungen ergeben, wenn sie z.B. von ihren Zulieferern zur Erfüllung dieser Pflichten aufgefordert werden.  

Noch viel umfassender werden Unternehmen künftig anhand der ESG-Kriterien in Bezug auf Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bewertet. Diese drei Schlüsselfaktoren der Nachhaltigkeit fließen in die Bewertung ein, etwa wenn die Finanzierung einer Investition ansteht, wenn es um die Aufnahme von Fremdkapital geht oder auch nur Prämien für Versicherungen neu verhandelt werden müssen. Umso wichtiger ist es, das Thema ESG ernst zu nehmen und unmittelbar mit der Vorbereitung auf die international ausgerichtete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu beginnen, die sukzessive mit der bisherigen Finanzberichterstattung auf eine Stufe gestellt wird. Viele Unternehmen, die davon heute noch nicht betroffen sind, werden in kurzer Zeit ebenfalls berichtspflichtig werden. 

So entwickeln sich Umweltverschmutzung oder -gefährdung, CO2-Emissionen, Anteil erneuerbarer Energien und Energieeffizienz zu elementaren Bewertungs- und damit auch zu Erfolgskriterien für Unternehmen und ihre Führungskräfte. Auch soziale Aspekte, wie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Einhaltung der Menschenrechte und Gleichberechtigung der Mitarbeitenden der gesamten Lieferkette, fließen in die Gesamtbetrachtung erfolgreicher Unternehmensführung ein. 

Für viele Unternehmen ist es bereits höchste Zeit, die Grundlagen für eine vertrauensvolle und dokumentierte Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, denn Nachhaltigkeit und ihre Dokumentation über alle Geschäftsprozesse hinweg ist entscheidend, um langfristig erfolgreich am Markt tätig zu sein. Mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen stärken Unternehmen ihre Widerstandskraft und begegnen den zunehmenden regulatorischen Anforderungen, veränderten Kundenerwartungen und der zunehmenden Knappheit an Ressourcen.  

Auf Führungskräfte von Unternehmen kommen folglich ständig neue Anforderungen zu. Entkarbonisierung, nachhaltige Ressourcennutzung und die transparente Abbildung ökologischer und sozialer Folgen sind nur ein Teil unternehmerischer Verantwortung. Mindestens genauso wichtig ist die künftige Rolle als treibende Kräfte für innovative Lösungen, die eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft erst ermöglichen. Unternehmerische Verantwortung geht künftig über die eigene Geschäftstätigkeit weit hinaus und erstreckt sich immer mehr über die gesamte Wertschöpfungskette.  

Als führende Sozietät für Interim und Projektmanagement orientieren wir uns konsequent an allen wichtigen Marktentwicklungen. Mit unserem Kooperationspartner Sustainable Groth Associates (SGA) erarbeiten wir passgenaue Lösungen für die operative Implementierung nachhaltiger Geschäftsmodelle und -prozesse. Mit langjähriger Erfahrung in der Steuerung komplexer Transformationsprogramme unterstützen unsere INTERIM EXECUTIVES Kundenunternehmen bei der Bewältigung der sich ständig verändernden und zunehmend komplexen Anforderungen. 

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