Sprache auswählen

Jetzt anfragen!
27.05.2024

Auf dem Weg zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Von unserem Partner Dr. Marcus Kind

Mit den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs – Sustainable Development Goals) haben die UN-Mitgliedstaaten den Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften gesetzt. Das Nachhaltigkeitsbewusstsein von Kunden und Investoren steigt kontinuierlich. Strenge gesetzliche Regularien (z.B. CSRD, LkSG, Lieferkettengesetz) kommen hinzu.

Die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kern der Unternehmenstätigkeit rückt stetig näher an die operative Geschäftsführung heran und erfordert neue Managementkompetenzen und -prozesse. Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele stellt das Konzept der „Kreislaufwirtschaft“, d.h. die Auslegung der Produkte und Geschäftsmodelle auf Kreislauffähigkeit, eine wichtige Komponente dar. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die vollständige Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

EU-Taxonomie der Kreislaufwirtschaft

Zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft existieren zahlreiche Leitinitiativen (z.B. European Green Deal, CE Action Plan, G7). Die frühzeitige Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie ist aus regulatorischen und strategischen Gründen ratsam. Die Taxonomie ist ein zentrales Instrument zum Nachweis nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten und wird schrittweise in EU-Rechtsvorschriften überführt. Den Rahmen bilden sechs Umweltziele, die bei der Nachhaltigkeitsbeurteilung berücksichtigt werden müssen. Der Übergang von der Linearwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft ist eines dieser Umweltziele.

Aus der Taxonomie leiten sich auch neue Berichtspflichten (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Standard) und Anforderungen für die Berichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standard) ab. Unternehmen müssen eine Bewertung der wesentlichen Themen anhand von Impacts, Risiken und Chancen (IROs) nach Zeithorizonten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette durchführen. Die ESRS bestehen aus 12 Standards mit sehr spezifischen Informationsanforderungen.

Beim ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft – handelt es sich um einen themenspezifischen Standard, der Kreislaufwirtschaft wie folgt definiert:

“... an economic system in which the value of products, materials and other resources in the economy is maintained for as long as possible, enhancing their efficient use in production and consumption, thereby reducing the environmental impact of their use, minimising waste and the release of hazardous substances at all stages of their life cycle, including through the application of the waste hierarchy. The goal is to maximise and maintain the value of the technical and biological resources, products and materials by creating a system that allows for durability, optimal use or re-use, refurbishment, remanufacturing, recycling and nutrient cycling.“

Bisher fehlt es insbesondere vielen KMUs an kreislaufwirtschaftlichen Strategien.

Ganzheitliche Transformation – Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle

Kreislaufwirtschaft adressiert eine Vielzahl von finanziellen und physischen Risiken und dürfte sich für viele Unternehmen als wesentlich herausstellen (Wesentlichkeitsanalyse). Hierdurch erhöht sich der Transformationsdruck auf die gesamte Organisation. Zur Bewältigung der IROs ist es erforderlich, das Leitbild geschlossener Kreisläufe in Strategien und praktische Ansätze zur Neuausrichtung von Produkten und Geschäftsmodellen zu integrieren. Dies stellt neue Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Unternehmens, seine Mitarbeiterkompetenzen und die Unternehmenskultur. Auf dem Weg zur Umsetzung zirkulärer Geschäftspraktiken und zur Entwicklung kreislaufwirtschaftlicher Innovationen kann anhand folgender Schritte vorgegangen werden:

  1. Bestandsaufnahme und GAP-Analyse – Erkennen der zirkulären Eignung und des Reifegrads des bestehenden Geschäftsmodells sowie Transparenz der Wertschöpfungskette
  2. Entwicklung eines zirkulären Leitbilds – Erarbeitung der Grundmotivation für den Systemwandel innerhalb der Organisation
  3. Entwurf des zirkulären Zielbilds – die grundlegende Wertschöpfungslogik erarbeiten und die Innovationsausrichtung bestimmen
  4. Innovation – Erarbeiten des zukünftigen Leistungsportfolios und Geschäftsmodells
  5. Pilotierung – neue Ansätze testen und verbessern
  6. Verankerung in der Organisation – strategische Einbindung und geeignete operative Strukturen schaffen
  7. Transparenz gewährleisten – die Berichtsinhalte und -formate anpassen – Risiko- und/oder Compliance-Lücken vermeiden

Von der Förderung der Strategieentwicklung bis hin zur Verankerung in die täglichen Arbeitsabläufe können in den jeweiligen Phasen unterschiedliche Methoden, Vorgehensmodelle und Werkzeuge wie z.B. LCGAs (Life Cycle Gap Analysis), Design-for-X Praktiken (für Produkte und Prozesse), Business Model Canvas Ansätze, Portfoliotechnologien, agile Praktiken, Szenario-Techniken zum Einsatz kommen.

Wo steht Ihr Unternehmen aktuell?

Gerne bewerten wir Ihren Status Quo und entwickeln mit Ihnen einen Plan, um die Herausforderungen der CSRD-Berichtspflichten rechtzeitig zu bewältigen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, die Stellschrauben für die Entwicklung kreislaufwirtschaftlicher Geschäftsmodelle zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu implementieren.

Jetzt
anfragen!